Unternehmen und Organisationen, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen, müssen seit dem 31.12.2012 die erforderliche Trägerzulassung nachweisen, um sich auf dem Markt der Arbeitsförderung (nach SGB III) zu betätigen. Es gelten das 3. Kapitel SGB III Abschnitt 7 und die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Innerhalb weniger Tage zum AZAV-Zertifikat
Wir beraten und begleiten Sie bei der Einführung des Qualitätssicherungssystems für Ihren Fachbereich zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Trägerzertifizierung.