AZAV private Arbeitsvermittlung (pAV)

Die nach AZAV erforderliche Trägerzertifizierung für eine private Arbeitsvermittlung (pAV) der Arbeitsförderung (gemäß §45 SBG III Abs. 4) ist für Unternehmen, die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) abrechnen möchten, seit 2013 anzuwenden.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als Träger nur einen oder mehrere AVGS im Jahr abrechnen möchten. Auch wenn Ihre hauptsächliche Tätigkeit in der Zeitarbeit, Beratung etc. liegt, sind Sie dann verpflichtet ein Qualitätssicherungssystem (kein Qualitätsmanagementsystem nach ISO) gemäß AZAV nachzuweisen, sobald Sie nur einen Vermittlungsvertrag mit AVGS abschließen um diesen später gegenüber der Agentur für Arbeit abzurechnen.

Im Fachbereich 2 ist die Trägerzertifizierung vollumfänglich (Qualitätssicherungsystem, personelle und fachliche Anforderungen) erfoderlich. Im Gegensatz zum Fachbereich 1 ist eine Maßnahmenzertifizierung nicht erforderlich.

Die ZMQ eG steht seit vielen Jahren für ein schlankes, praxisorientiertes AZAV-System auch, speziell für kleine private Arbeitsvermittlungen. Es ist bestens geeignet für Neustarter, kostengünstig im Aufbau und leicht zu pflegen.

Innerhalb weniger Tage zum AZAV-Zertifikat

Haben Sie praktische Erfahrung als Arbeitsvermittler und als Qualitätsmanager?
Dann können Sie mit unserem AZAV-System-Basis-System für Arbeitsvermittler für EUR 499,00 schnell und kostengünstig ihr eigenes Qualitätssicherungssystem selbst implementieren für eine Erfüllung der Anforderungen der AZAV-Verordnung.

Haben Sie praktische Erfahrung als Arbeitsvermittler oder sind Neustarter, es fehlen Ihnen aber die Kenntnisse und Erfahrungen im Qualitätsmanagement um ein eigenes Qualitätssicherungssystem nach AZAV zu erstellen, dann buchen Sie den Beratungsumfang dazu, den Sie benötigen oder gleich als geförderte Beratung.

So begleiten wir Sie zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Trägerzertifizierung.

Schritt 1 - Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie uns für einen Termin zu einer kostenlosen Vorberatung.

Schritt 2 - Kostenlose Vorberatung
Wir informieren Sie ausführlich zur AZAV, u.a. zu den Anforderungen im Fachbereich, zum Ablauf der Zertifizierung, zu den Kosten, zu Fördermöglichkeiten und beantworten Ihre Fragen. Zudem klären wir an Hand Ihrer Voraussetzungen, welcher Ihr spezifischer Weg zum zertifizierten Träger am besten wäre.

Schritt 3 - Förderzuschuss prüfen
Wenn Sie neben dem Basis-System Beratungsstunden benötigen, dann klären wir mit Ihnen vorab kostenfrei die Zuschussförderung zur Beratung für Gründer oder Bestandsunternehmen und helfen bei der richtigen Antragstellung.

Schritt 4 - Beratung und Coaching
Wir stellen den Ihnen das Basis-System zum Selbstausbau zur Verfügung und beraten Sie je nach Bedarf zum AZAV-System zur Erfüllung der Anforderungen der AZAV und machen Sie fit für die Zertifizierungsprüfung. Als Existenzgründer unterstützen wir Sie nach Bedarf gleichzeitig zu den Themen rund um Ihre Gründung.

Schritt 5 - Begleitung bei der Zertifizierung
Wir beraten und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Auswahl der passenden Prüfstelle, bei der Bewältigung der Prüfdokumentation und Maßnahmenkonzeptionen.

Nehmen Sie mit uns für eine kostenlose Vorberatung Kontakt auf.

Rufen Sie uns jetzt an unter 03521/7980850.
Senden Sie uns eine Mail an: info@zmq.de.
Nutzen Sie für einen Rückruf unser
Sind Sie als Vermittler Existenzgründer/-in?
Dann informieren Sie sich auch hier: