Sind Sie als Unternehmen oder Organisation im Bereich der Berufswahl und Berufsausbildung aktiv, mussten Sie bereits nach AZWV die erforderliche Trägerzulassung nachweisen. Es gelten das SGB III 3. Kapitel, Abschnitt 3 und die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Innerhalb weniger Beratungstage zum AZAV-Zertifikat
Wir begleiten Sie zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Zertifizierung. Unabhängig davon, ob Sie als Träger von BAB-Maßnahmen bereits über ein Managementsystem verfügen oder nicht. Wir helfen Ihnen gern.