Übersicht der AZAV-Fachbereiche

Die AZAV-Verordnung, Akkreditierungs-­ und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, gliedert sich in 6 Fachbereiche. Diese bündeln die Arbeitsfördermaßnahmen in Hinblick auf den Bedarf bei Kunden der Argentur für Arbeit und den Jobcentern. Die Trägerzulassung erfolgt immer für den jeweiligen Fachbereich auf Basis des Qualitätssicherungssystems nach AZAV, ob als Handbuch oder Prozessdarstellung. Ist der Träger in mehr als einem Fachbereich tätig, so kann die Trägerzertifizierung über diese Fachbereich gemeinsam erfolgen. Die Fachbereiche unterscheiden sich in ihren kundenspezifischen Anforderungen.So benötigen Träger in den Fachbereichen 1 oder 4 neben der Trägerzulassung auch die Zertifizierung der Maßnahmen als inhaltliche Umsetzung des Förderinhalts.