AZAV für Aktivierung und berufliche Eingliederung (AbE)

Unternehmen und Organisationen, die im Bereich der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Fachbereich 1) aktiv sind, müssen die erforderliche Träger- und Maßnahmenzulassung nachweisen, um sich auf dem Markt der geförderten Leistungen zu betätigen. 
Eine erste Coachingmaßnahme zugelassen zu bekommen, stellt besonders junge Bildungsträger und Bildungsintiativen vor Herausforderungen, besonders in der Konzeption und kostendeckenden Kalkulation.

Maßgabelich dafür ist der § 45 SGB III und die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Fachbereich 1 – Aktivierung und berufliche Eingliederung

Maßnahmenziele des §45 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1-5

Nr. 1 Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Hinweis: Seit dem 01.01.2021 ist das ehemalige Ziel 2 (Vermittlungshemmnisse) im Ziel 1 integriert.

Nr. 3 Vermitteln in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Zusammenhang mit 1 sonst Fachbereich 2, wenn nur vermittelt wird.

Nr. 4 Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder

Nr. 5 Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Die Arbeitsförderung im Fachbereich 1 umfassen u.a. Einzelmaßnahmen und -coachings, Gruppencoachings und -maßnahmen, Maßnahmen in Betrieben etc.

Innerhalb weniger Beratungstage zum AZAV-Zertifikat

Haben Sie praktische Erfahrungen im Fachbereich 1 als Coach, Vermittler oder Lehrkraft und verfügen Sie über praktische Erfahrungen in einer Tätigkeit im Qualitätsmanagement eines Unternehmens (AZAV, ISO 9001, …) als Qualitätsbeauftragter oder-manager.
Dann können Sie mit unserem AZAV-System-Basis-System für AbE ab EUR 599,00 schnell und kostengünstig ihr eigenes Qualitätssicherungssystem selbst implementieren für eine Erfüllung der Anforderungen der AZAV-Verordnung auf dem Weg zur Trägerzertifizierung.

Fehlen Ihnen aber die Kenntnisse und Erfahrungen im Qualitätsmanagement um ein eigenes Qualitätssicherungssystem nach AZAV zu erstellen, dann buchen Sie den Beratungsumfang dazu, den Sie benötigen oder gleich als geförderte Beratung.

Wir begleiten Sie zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Träger- und Maßnahmenzertifizierung.

Schritt 1 - Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie uns für einen Termin zu einer kostenlosen Vorberatung.

Schritt 2 - Kostenlose Vorberatung
Wir informieren Sie ausführlich zur AZAV, u.a. zu den Anforderungen im Fachbereich, zum Ablauf der Zertifizierung, zu den Kosten, zu Fördermöglichkeiten und beantworten Ihre Fragen. Zudem klären wir an Hand Ihrer Voraussetzungen, welcher Ihr spezifischer Weg zum zertifizierten Träger am besten wäre.

Schritt 3 - Förderzuschuss prüfen
Wenn Sie neben dem Basis-System Beratungsstunden benötigen, dann klären wir mit Ihnen vorab kostenfrei die Zuschussförderung zur Beratung für Gründer oder Bestandsunternehmen und helfen bei der richtigen Antragstellung.

Schritt 4 - Beratung und Coaching
Wir stellen den Ihnen das Basis-System zum Selbstausbau zur Verfügung und beraten Sie je nach Bedarf zum AZAV-System zur Erfüllung der Anforderungen der AZAV und machen Sie fit für die Zertifizierungsprüfung. Als Existenzgründer unterstützen wir Sie nach Bedarf gleichzeitig zu den Themen rund um Ihre Gründung.

Schritt 5 - Begleitung bei der Zertifizierung
Wir beraten und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Auswahl der passenden Prüfstelle, bei der Bewältigung der Prüfdokumentation und Maßnahmenkonzeptionen.

Nehmen Sie mit uns für eine kostenlose Vorberatung Kontakt für einen Termin auf .

Rufen Sie uns jetzt an unter 03521/7980850
oder
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